89 % der beliebten Websites in der EU sind nicht GDPR-konform.

Einer der Hauptgründe dafür ist, dass die „vorherige Zustimmung“ nicht ordnungsgemäß erteilt wird. Bei der vorherigen Zustimmung geht es um die Erlaubnis, Cookies auf einer Website zu verwenden. Allerdings dürfen die Cookies nur nach Zustimmung geladen werden. Ein häufiger Fehler.

Aber wie stellen Sie sicher, dass Ihre Website ein gutes Cookie-Banner hat und dass es zum Beispiel nicht ständig angezeigt wird?

Oder wie zeigen Sie, welche Cookies und Tracker auf Ihrer Website vorhanden sind?

Die Verwaltung von Cookies und Trackern auf Ihrer Website erfolgt über eine Zustimmungsmanagement-Plattform. Dazu gehören ein Cookie-Scanner, ein Cookie-Banner, eine Cookie-Erklärung und die Aufzeichnung der erteilten Zustimmung in einem Protokoll.

  1. Cookies – die Grundlagen
  2. Häufig gestellte Fragen
  3. Cookie-Checkliste – brauche ich wirklich einen Cookie-Banner?
  4. Cookie-Politik im Zusammenspiel von Web-Management, Marketing und Recht
  5. Cookie-Lösung: die sichtbaren Komponenten
  6. Cookies und Tracker ändern sich regelmäßig
  7. Zustimmung leicht gemacht
  8. Erstellen Sie eine Cookie-Richtlinie?

Sie möchten bei der Verwendung von Cookies (mit Ausnahme notwendiger Cookies) auf Ihrer Website die Vorschriften einhalten,
dann sind ein Cookie-Hinweis und eine Cookie-Erklärung obligatorisch.

Selbst wenn das 3rd-Party-Cookie verschwindet und wir zu 1st-Party-Cookies übergehen, wird die Zustimmung weiterhin im Mittelpunkt aller künftigen Entwicklungen stehen, wie z. B. Server Side Tagging und First-Party-Daten. Sobald Sie personenbezogene Daten erheben oder zusammenstellen, müssen Sie eine Einwilligung einholen. Eine Consent Management Platform (CMP) hilft dabei.

Informieren Sie

Der Cookie-Hinweis informiert über die Verwendung von Cookies und Trackern auf der Website und gibt dem Website-Besucher die Möglichkeit zu wählen, welche Kategorie von Cookies er akzeptieren möchte.

Die Cookie-Erklärung gibt einen detaillierten Überblick über die auf einer Website vorhandenen Cookies und Tracker. Name, Beschreibung, Zweck und Lieferant werden genannt.

30 % der Cookies und Tracker auf einer Website ändern sich monatlich.

Die häufigsten Fehler

  • Nur eine Schaltfläche „OK“.
  • Anzeige einer Cookie-Benachrichtigung, während im Hintergrund bereits Cookies geladen werden.
  • Vorgekreuzte Kontrollkästchen
  • Keine Möglichkeit, die erteilte Zustimmung zu ändern oder zu widerrufen.
  • Social Shares, eingebettete Inhalte oder YouTube „no cookie“, die ebenfalls Cookies und Tracker setzen.
  • Eine statische Cookie-Erklärung (PDF), während 30 % der Cookies monatlich wechseln.

Erlaubnis beantragen

Das Einholen der Erlaubnis zur Platzierung von Cookies und Trackern ist ein Grundprinzip der Datenschutzgrundverordnung. Wichtig dabei ist, dass Cookies und Tracker nur nach Zustimmung gesetzt werden. Leider ist dies auf vielen Websites nicht richtig geregelt. Es gibt zwar einen Cookie-Hinweis, aber die Cookies werden geladen, „bevor“ die Zustimmung erteilt wird.

Dies ist eine Consent Management Platform (CMP) zu überwinden.

Möglichkeiten!

  • Die Wahrung der Privatsphäre wird von den Besuchern der Website geschätzt.
  • Das Einrichten einer „vorherigen Zustimmung“ und das Einholen der Erlaubnis zum Setzen von Cookies ist einfacher denn je.
  • Die Annahme von Marketing- und Statistik-Cookies trägt zu den Online-Zielen bei.
Accept cookies

Wenn Sie diese Cookies nicht akzeptieren, wird die entsprechende Funktion nicht funktionieren.

2. Häufig gestellte Fragen

1. Woher weiß ich, ob meine Website Cookies verwendet?

Die meisten Websites verwenden in gewissem Umfang Cookies, auch wenn es sich nur um wesentliche Funktionen wie die Benutzerauthentifizierung handelt.

2. Muss ich die Zustimmung der Nutzer für alle Cookies einholen, auch für die wesentlichen?

Nein, die Zustimmung des Nutzers ist nur für nicht wesentliche Cookies erforderlich. Wesentliche Cookies sind solche, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website erforderlich sind, z. B. Cookies, die die Benutzerauthentifizierung ermöglichen oder den Inhalt des Warenkorbs speichern. Zu den nicht-essentiellen Cookies gehören Daten, die dazu dienen, das Nutzerverhalten zu verfolgen oder gezielte Werbung zu schalten.

3. Wie erhalte ich die Zustimmung der Nutzer für nicht wesentliche Cookies?

Die Zustimmung des Nutzers muss eingeholt werden, bevor nicht wesentliche Cookies auf dem Gerät des Nutzers abgelegt werden. Diese Zustimmung muss spezifisch, in Kenntnis der Sachlage und freiwillig sein und kann nicht durch angekreuzte Kästchen oder stillschweigende Zustimmung eingeholt werden. Eine Möglichkeit, die Zustimmung des Nutzers einzuholen, ist ein Cookie-Banner oder ein Pop-up-Fenster, in dem deutlich erklärt wird, welche Cookies verwendet werden, und in dem der Nutzer die Möglichkeit hat, nicht benötigte Cookies zuzulassen oder abzulehnen.

4. Kann ich Cookies von Dritten auf meiner Website verwenden?

Cookies von Drittanbietern, d. h. Cookies, die von anderen Domänen als derjenigen, die der Nutzer gerade besucht, gesetzt werden, werden häufig für Werbe- und Trackingzwecke verwendet. Nach dem AVG müssen Websites die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einholen, bevor sie Cookies von Drittanbietern verwenden, und sie müssen auch Informationen über den Zweck des Cookies und den Drittanbieter, der das Cookie setzt, bereitstellen. Es ist wichtig, daran zu denken, dass die Verwendung von Cookies von Drittanbietern riskanter ist, weil Sie weniger Kontrolle darüber haben, was diese Cookies sammeln und wie sie verwendet werden. Überlegen Sie also sorgfältig, ob die Verwendung von Cookies von Drittanbietern auf Ihrer Website unerlässlich ist und ob es die zusätzlichen Schritte und Risiken wert ist, die Zustimmung der Nutzer einzuholen.

5. Wie kann ich sicherstellen, dass meine Website mit dem AVG über Cookies übereinstimmt?

Um sicherzustellen, dass Ihre Website den AVG-Bestimmungen für Cookies entspricht, können Sie die folgenden Schritte unternehmen:

  • Geben Sie alle auf Ihrer Website verwendeten Cookies an, einschließlich ihres Zwecks und ob sie unerlässlich sind oder nicht.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie die Zustimmung der Nutzer für nicht wesentliche Cookies über ein klares und verständliches Cookie-Banner oder Pop-up einholen.
  • Führen Sie eine aktualisierte Cookie-Erklärung und erwähnen Sie in der Datenschutzerklärung die Verwendung von Cookies und die Art und Weise, wie die Daten verwendet und verarbeitet werden.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Cookies auf Ihrer Website in Übereinstimmung mit den AVG-Bestimmungen und Ihrer Cookie-/Datenschutzrichtlinie verwaltet und gelöscht werden.
Cookie-Checkliste

Erlaubnis beantragen

Das Einholen der Erlaubnis zur Platzierung von Cookies und Trackern ist ein Grundprinzip der Datenschutzgrundverordnung. Wichtig dabei ist, dass Cookies und Tracker nur nach dieser Erlaubnis gesetzt werden. Leider ist dies auf vielen Websites nicht richtig geregelt. Es gibt zwar einen Cookie-Hinweis, aber die Cookies werden geladen, „bevor“ die Zustimmung erteilt wird.

Dies kann mit einer Consent Management Platform (CMP) überwunden werden.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen dabei, die Verwendung von Cookies auf Ihrer Website mit der Cookie-Gesetzgebung, dem AVG / GDPR und den ePrivacy-Vorschriften in Einklang zu bringen sowie die Kontrolle über die Verwendung von Cookies und Trackern zu verbessern. Jede Website kann mit dem richtigen Cookie-Banner/Cookie-Hinweis und der richtigen Verwaltung von Cookies erfolgreich sein. Wir tun dies, indem wir Tipps und Trends in unseren Handbüchern, Blogs, Videos, Schulungskursen und E-Books weitergeben.

Cookie-Richtlinie in der Organisation

Cookie-Politik in Ihrer Organisation durch die Implementierung von 2 Skripten zu ordnen.

(Teilen Sie den Link zur CookieInfo-Website mit Ihrem Webadministrator und Vermarkter).

5. Cookielösung: die sichtbaren Komponenten

Cookie-Anweisung

Die Cookie-Erklärung gibt einen detaillierten Überblick über die auf einer Website vorhandenen Cookies und Tracker. Die Cookie-Anweisung wird automatisch erstellt und gepflegt. Name, Beschreibung, Zweck und Lieferant werden genannt.

30 % der Cookies und Tracker auf einer Website ändern sich monatlich.

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung und die Datenschutzrichtlinie werden in GDPR nicht ausdrücklich erwähnt. Dennoch gibt es eine klare Unterscheidung zwischen den beiden Konzepten. Lesen Sie mehr darüber im Blog„Datenschutzerklärung und Cookie-Erklärung, was ist der Unterschied?„.

Cookie-Benachrichtigung

Der Cookie-Hinweis informiert über die Verwendung von Cookies und Trackern auf der Website und gibt dem Website-Besucher die Möglichkeit zu wählen, welche Kategorie von Cookies er akzeptieren möchte. Die nachträgliche Änderung oder der Widerruf der Einwilligung ist eine Anforderung der Datenschutzgrundverordnung und der ePrivacy-Verordnung.

6. Cookies und Tracker ändern sich regelmäßig

30% der Cookies ändern sich monatlich und:

  • 72 % der Cookies werden heimlich von anderen Cookies Dritter geladen
  • 18% der Cookies sind so genannte „Trojaner“, d.h. Cookies, die bis zu 8 Schichten tief in anderen Cookies versteckt sind.
  • 50 % dieser „Trojaner“ ändern sich zwischen wiederholten Besuchen auf einer Website.

Cookies werden auf Ihrer Website gesetzt, wenn Sie Google Analytics oder andere ähnliche Analysetools verwenden. Aber auch andere eingebettete Inhalte platzieren Cookies, z. B. Marketing-Tools wie HubSpot, eingebettete Videos von Drittanbieter-Plattformen wie YouTube oder Vimeo und Social-Media-Plugins wie Facebook- oder LinkedIn-Like-Buttons. Diese Cookies verarbeiten personenbezogene Daten Ihrer Website-Besucher auf Ihrer Website.

7. Zustimmung leicht gemacht

Cookie-Zustimmung in Übereinstimmung mit GDPR und ePrivacy. Automatische Cookie-Blockierung: Mit wenigen Klicks ist Ihre Website GDPR-konform für die Verwendung von Cookies. Eine einzigartige Funktion der Cookie-Lösung.

Das automatische Blockieren von Cookies stellt sicher, dass Cookies, mit Ausnahme von „notwendigen“ Cookies, nur dann auf Ihre Website geladen werden, wenn der Nutzer seine Präferenz und Zustimmung gegeben hat.

Im Leitfaden zur Cookie-Richtlinie wird die korrekte Verwendung von Cookies und Trackern erläutert. Was ist der Unterschied zwischen einer Cookie-Richtlinie, einer Cookie-Erklärung und einer Datenschutzerklärung?

Und natürlich, was ein ordnungsgemäßer Cookie-Hinweis und eine Cookie-Erklärung nach dem AVG bedeuten. Möchten auch Sie mehr aus Ihren Cookies herausholen? Holen Sie sich das Handbuch für Cookie-Richtlinien!

  • cookie guide
    Cookie guide

    Sie sind noch nicht bereit, eine Cookie-Lösung zu implementieren? Lesen Sie den Leitfaden zur Cookie-Richtlinie.

Google-Bewertungen – CookieInfo 4.6

Melvin Woudenberg | Sozialbrothers

Super gute Hilfe, Mitdenken und proaktive Beratung. Außerdem macht das Tool genau das, was es soll.

Danny de Haan | Frankwatching

Bei Frankwatching haben wir seit über einem Jahr eine sehr schöne Zusammenarbeit mit Cookieinfo. Bei Fragen bekommen wir schnell eine Antwort.

Michel Verdoes | Bax-Shop

Hervorragende Unterstützung bei der Umsetzung und Betreuung! Schnelle Reaktion auf Fragen, persönliche Betreuung und lösungsorientiert – toll, mit Cookieinfo zu arbeiten!